Die Deutsche Wappenrolle (DWR) ist ein vom Verein HEROLD geführtes Register deutscher Wappen. In ihr werden auf Antrag und nach Prüfung in heraldischer, genealogischer und juristischer Hinsicht bürgerliche und adelige Wappen, altüberkommene und neugestiftete, gebührenpflichtig registriert. Über die Eintragung wird ein Wappenbrief in Form einer Urkunde mit Abbildung des Wappens erteilt.

Die Veröffentlichung erfolgt in der vom HEROLD herausgegebenen Buchreihe „Deutsche Wappenrolle”, in der bis zum Jahr 2020 78 Bände erschienen sind, dazu ein Generalregister (mit Nachträgen).

Das Recht ein Wappen zu führen steht jedermann zu und unterliegt keiner Genehmigungspflicht. Die Neuannahme eines Wappens ist als einseitige Rechtshandlung anzusehen, die allerdings einer hinreichenden Publizität bedarf, um einen etwaigen Prioritätsanspruch rechtlich durchsetzen zu können.

Deutsche Wappenrolle Berlin
Wappenregistrierung, Wappenbrief

Für die Antragstellung zur Registrierung eines Familienwappens in die DEUTSCHE WAPPENROLLE sind erforderlich:
 
1. Eine farbige reprofähige Reinzeichnung auf Papierformat DIN A 4. Dazu  möglichst
    auf Datenträger im Vektorformat.
2. Fachgerechte Blasonierung (Wappenbeschreibung) mit Symbolerklärung.
3. Erfassung der väterlichen Vorfahrenreihe auf dem Vordruck Väterliche
    Stammreihe, soweit  möglich.
4. Das Antragsformular mit Angaben über die Familie und den Wappenstifter.
5. Formular über die Erklärung der Führungsberechtigung.

Nach erfolgreicher Prüfung und Registrierung erhält der Wappenstifter einen Wappenbrief. Das Wappen wird anschließend in der Buchreihe Deutsche Wappenrolle veröffentlicht.
  

Dazu eine Anmerkung:

Es wird vielfach behauptet, daß der Rechtsschutz erst durch die Registrierung in eine Wappenrolle wirksam wird. Oft ist sogar von einer “offiziellen” Registrierung die Rede.

Beides ist unzutreffend!

Es ist sehr bedauerlich, daß es immer wieder Firmen gibt, die sich dieser irreführenden Werbung bedienen
.

Der Erwerb eines Wappens ist möglich durch:
 
1. Neuannahme (Wappenneuentwurf - Wappenstiftung)
Bei neuangenommenen Wappen steht die Führungsberechtigung daran außer dem Wappenstifter auch ohne besondere Erklärung seinen Nachkommen im Mannesstamm zu. Der Wappenstifter kann die Führungsberechtigung über den Kreis seiner Nachkommen im Mannesstamm hinaus auf die Agnaten seines Vaters oder Großvaters oder Urgroßvaters usw. erweitern.
 
2. Überlieferung durch eheliche Abstammung von einem
berechtigten Wappeninhaber
Bei altüberlieferten Wappen steht die Führungsberechtigung allen Nachkommen im Mannesstamm des Wappenstifters (sofern dieser bekannt ist) oder jedenfalls desjenigen zu, der als erster Wappenträger nachweisbar ist. Die Nachkommen im Mannesstamm des Wappenstifters oder erstnachweisbaren Wappenträgers bilden hinsichtlich des Rechts am Wappen eine Rechtsgemeinschaft zur gesamten Hand, vergleichbar mit der Miterbengemeinschaft.
Bei nichtehelicher Abstammung besteht das Recht zur Führung des väterlichen Wappens nur im Falle der Legitimation durch nachfolgende Eheschließung oder der Ehelichkeitserklärung durch Staatsakt.
Deutsche Wappenrolle
Wappenbrief Beispiel

Beispiel für einen Wappenbrief


 Registrierung eines Familienwappens in die
 DEUTSCHE WAPPENROLLE

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Stammbaum